Allgemeine Informationen zu Lehre & Ausbildung
  • TRP
  • Lehre
  • Allgemeine Informationen zu Lehre & Ausbildung

Allgemeine Informationen zu Lehre & Ausbildung

Lizenzerhalt

Turnierleiter‐, Wertungsrichter‐ und Trainerlizenzen im DTV müssen wie folgt erhalten werden:

  • Lizenzen können nur in ihrem "Fach" erhalten werden.
    Beispiel:
    • Eine Lizenz Standard kann nur durch einen Erhaltslehrgang Standard werden.
    • Eine Lizenz Latein kann nur durch einen Erhaltslehrgang Latein erhalten werden.
  • Entsprechend sind alle anderen Lizenzen zu erhalten.
  • Der Lizenzzeitraum beginnt immer mit einem Jahr mit gerader Jahreszahl.
    Beispiel:
    • Erhaltslehrgang 2016/17 erhält die Lizenzen für die Jahre 2018/19

Was passiert, wenn die für eine Lizenz erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen nicht besucht werden?

Wenn die erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen (Lerneinheiten = LE) nicht besucht werden, ruht die Lizenz und darf nicht genutzt werden.

Welche Möglichkeiten bestehen, die Lizenz wieder zu erwerben/aktivieren? 

  1. Werden im ersten Jahr des folgenden Zeitraumes die nicht erfüllten LE nachgewiesen, kann die Lizenz ab dem Beginn des folgenden Jahres wieder genutzt werden.
    Für den neuen Zeitraum müssen dann aber die erforderlichen LE zusätzlich in voller Höhe nachgewiesen werden.
  1. Ist eine Lizenz länger als zwei Jahre ungültig, müssen zusätzlich zu den vorgeschriebenen LE für die Anerkennung des folgenden Lizenzzeitraumes Fortbildungsveranstaltungen mit mit mindestens 15 LE nachgewiesen werden.
  1. Ist eine Lizenz länger als vier Jahre ungültig, müssen zusätzlich zu den vorgeschriebenen LE für die Anerkennung des folgenden Lizenzzeitraumes Fortbildungsveranstaltungen mit mindestens 30 LE nachgewiesen werden.
  1. Wird die Gültigkeitsdauer um mehr als sechs Jahre überschritten, muss die gesamte Ausbildung wiederholt werden.
  1. Diese Bestimmungen gelten für Lizenzen aller Lizenzstufen.

Besonderheit für Turnierleiter:

  • Benötigt ein TL‐Lizenzinhaber seine Lizenz sofort wieder, kann alternativ eine TL‐Neuausbildung mit Prüfung absolviert werden. Bei Bestehen der Prüfung wird sofort eine neue TL‐Lizenz ausgestellt, bei Nichtbestehen der Prüfung verfällt aber auch die alte TL‐Lizenz.
  • Diese Möglichkeit gilt nur für Turnierleiter‐Lizenzen.
Thomas Rhinow
Lehrwart

+49 6251 8695491

Übersicht Präsidium

Voraussetzungen für den Lizenzerwerb

TRAINER

TR C Breitensport

  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Anmeldung zur Ausbildung durch einen, dem DTV angeschlossenen Verein
  • Nachweis der bestandenen Leistungsprüfung (Vortanzen) zu Beginn der Ausbildung
  • Nachweis einer abgeschlossenen 9‐stündigen Erste Hilfe‐Ausbildung (nicht älter als zwei Jahre)
    vor Abschluss der Lizenzausbildung

TR C Leistungssport

  • Vollendung des 16. Lebensjahres
  • Anmeldung zur Ausbildung durch einen, dem DTV angeschlossenen Verein
  • Nachweis der bestandenen Leistungsprüfung (Vortanzen) zu Beginn der Ausbildung
  • Nachweis einer abgeschlossenen 9‐stündigen Erste Hilfe‐Ausbildung (nicht älter als zwei Jahre)
    vor Abschluss der Lizenzausbildung
  • Bewerber in Standard oder Latein müssen mindestens B‐Klasse in der jeweiligen Disziplin oder
    als Professional tanzen oder getanzt haben
  • DTSA in Gold in der jeweiligen Turnierart, in welcher die Ausbildung stattfindet (Standard oder Latein) oder
    Prüfung der praktischen Vorkenntnisse im tänzerischen Bereich (Audition)

TR B Leistungssport

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Anmeldung zur Ausbildung durch einen, dem DTV angeschlossenen Verein
  • Nachweis der bestandenen Leistungsprüfung (Vortanzen) zu Beginn der Ausbildung
  • Nachweis einer dreijährigen Trainer‐Tätigkeit nach Erwerb der Trainer C‐Lizenz in einem DTV‐Verein
    (bei aktiven Tanzsportlern der Klasse A oder S oder beruflich tätigen ADTV‐Tanzlehrern genügt eine
    zweijährige Tätigkeit)

WERTUNGSRICHTER

Wertungsrichter C

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Anmeldung zur Ausbildung durch einen, dem DTV angeschlossenen Verein
  • Besitz des DTSA über zehn Tänze - Nachweis höchstens ein Jahr alt
  • Kenntnis des D/C Figurenkataloges
  • Der Bewerber muss mindestens B-Klasse oder 10 Turniere als Professional tanzen oder getanzt haben

Wertungsrichter A

  • Anmeldung zur Ausbildung durch einen, dem DTV angeschlossenen Verein
  • Besitz einer gültigen Wertungsrichter-C-Lizenz
  • Wertung einer Anzahl von Turnieren, die vom SAS vorgegeben wurde (Praxisnachweis) oder ein anderer vom SAS anerkannter Praxisnachweis
  • Der Bewerber für die WR-A Lizenz (Gesamt) muss selbst in beiden Turnierarten in die A-Klasse aufgestiegen sein oder in dieser oder einer höheren Klasse bzw. Professional tanzen oder getanzt haben
  • Der Bewerber für die Wertungsrichter-A Teillizenz Standard oder Latein muss selbst in der entsprechenden Turnierart in die A-Klasse aufgestiegen sein oder in dieser oder einer höheren Klasse bzw. als Professional tanzen oder getanzt haben
  • Über Ausnahmen bei den Eingangsvoraussetzungen entscheidet auf Antrag des LTV der SAS

TURNIERLEITER/BEISITZER

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Anmeldung zur Ausbildung durch einen, dem DTV angeschlossenen Verein
  • Verfügbarkeit der TSO
  • Kenntnis der relvanten Regelungen der TSO
  • Kenntnis von Turnierablauf und Turnierorganisation
  • Kenntnisse des Majoritäts- und Skatingsystems

LITERATUR

Latein

Walter Laird: Technique of Latin Dancing (Englisch)
ISBN: 0900326212
letzte Edition

Standard

Alex Moore: Ballroom Dancing (Englisch)
ISBN: 978-0878301539
letzte Edition

© Tanzsportverband Rheinland-Pfalz e.V. 2016 - 2024 | Hosting & Support Copyright Media