Jugendschutz

DTV-Jugendschutzprädikat

Das Jugendschutzprädikat geht in die nächste Runde!

Kinder- und Jugendschutz wird im Deutschen Tanzsportverband groß geschrieben. Der DTV-Jugendausschuss hat es sich auf die Fahne geschrieben, verstärkt auf das Thema aufmerksam zu machen. Aus diesem Grund haben sich die Jugendsprecher, Jugendwarte und Jugendschutzbeauftragte in den letzten Jahren intensiv mit dem Kinder- und Jugendschutz befasst und das Konzept des Jugendschutzprädikats entwickelt.
Mit dem Jugendschutzprädikat werden in Zukunft Vereine ausgezeichnet, die sich besonders und in vorbildlicher Weise um den Kinder- und Jugendschutz verdient gemacht haben. Das Prädikat wird für einen Zeitraum von zwei Jahren verliehen. Die verliehene Plakette signalisiert Vereinsmitgliedern sowie Außenstehenden, dass das Thema Kinder- und Jugendschutz in diesem Verein sowohl ernst genommen wird, als auch diesem aktiv nachgegangen wird. Das Prädikat kann das Engagement des Vereins in die Öffentlichkeit tragen und somit für Werbezwecke genutzt werden.

Die Bewerbungen sind grundsätzlich bis zum 01.02. eines Jahres an die DTV-Geschäftsstelle zu senden:
Deutscher Tanzsportverband e.V.
Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt am Main

Eine Kommission entscheidet nach dem Bewerbungsschluss darüber, welche Vereine mit dem Prädikat ausgezeichnet werden. Die Auszeichnungen erfolgen in geraden Jahren auf der Jugendvollversammlung der DTSJ und in ungeraden Jahren durch den jeweiligen LTV.

Einzureichende Unterlagen:

  • Ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Checkliste
  • Anlage: Alle zusätzlichen Nachweise, Nachweisfotos, etc. (siehe Kriterienkatalog & Checkliste)

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Landesjugendwarte oder an die Mitglieder des DTV-Jugendausschusses.

Quelle: DTV

Erklärung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

Angesichts der zunehmenden öffentlichen Sensibilisierung zum Thema Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie sexuellen Missbrauchs junger Menschen wollen auch der Deutsche Tanzsportverband e.V. und seine Jugendorganisation ihre eindeutige Haltung hierzu erneut deutlich zum Ausdruck bringen. Das Positionspapier des DOSB zum Thema „sexueller Missbrauch“ und seine darin enthaltenen Anregungen werden vom Präsidium des DTV und der Jugendvollversammlung ausdrücklich unterstützt. Die Jugendvollversammlung des Deutschen Tanzsportverbandes unterstreicht die Position, dass Kinder und Jugendliche unsere Wertschätzung und Anerkennung brauchen. Sie benötigen insbesondere auch in Vereinen gute Rahmenbedingungen für ihre Entwicklung und den Schutz und die Unterstützung der Gemeinschaft. Die Jugendvollversammlung des DTV appelliert daher an alle Mitgliedsorganisationen des DTV, insbesondere an die Vorstände in den Verbänden und Vereinen, an die Trainerinnen und Trainer und alle verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - egal, ob haupt- oder ehrenamtlich -, sich für den Kinderschutz und das Recht auf Unversehrtheit von jungen Menschen einzusetzen und die nachfolgenden Leitlinien zu beachten:

  • Wir respektieren die Persönlichkeit und Würde von Kindern und Jugendlichen.
  • Der Umgang mit jungen Menschen ist von Wertschätzung und Vertrauen geprägt.
  • Wir unterstützen Kinder und Jugendliche in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten und tragen dazu bei, positive Lebensbedingungen für junge Menschen zu schaffen oder zu erhalten.
  • Wir nehmen unsere Vorbildfunktion für Kinder und Jugendliche an, gehen verantwortlich mit dieser Rolle um und missbrauchen unsere besondere Vertrauensstellung gegenüber Kindern und Jugendlichen nicht.
  • Wir beziehen aktiv Stellung gegen jede Form von Gewalt, Diskriminierung, Rassismus und Sexismus.
  • Wir respektieren das Recht von Kindern und Jugendlichen auf körperliche Unversehrtheit und wenden keinerlei Form von Gewalt an, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art.
  • Wir schauen bei Gefährdungen des Kindeswohls nicht weg, sondern beteiligen uns an dem Schutz vor Gefahren, Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch.
  • Wir sind sensibel für entsprechende Anhaltspunkte und suchen bei ernsthaftem Verdacht fachlichen Rat und Unterstützung bei den zuständigen Jugendämtern oder Beratungsstellen.
  • Wir halten die gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderschutz ein und setzen in der Kinder- und Jugendbetreuung nur Personen ein, deren Eignung nicht in Frage steht.
  • Wir arbeiten eng und vertrauensvoll mit den Eltern zusammen und informieren sie über diese Leitlinien zum Kinderschutz.

Der DTV möchte all diejenigen, die in unseren Mitgliedsorganisationen (Verbände und Vereine) Verantwortung für Kinder und Jugendliche tragen, für die genannte Thematik besonders sensibilisieren und wird deshalb im Rahmen von Traineraus- und -fortbildungsmaßnahmen regelmäßig Themen zum Kinder- und Jugendschutz anbieten.

Düsseldorf, 15. Mai 2010

Quelle: DTV

Ehrenkodex des Deutschen Tanzsportverbandes

Alle Landestanzportverbände und Fachverbände sind aufgerufen sicherzustellen, dass mit der Vergabe neuer (DOSB-)Lizenzen und bei der Verlängerung von Lizenzen innerhalb des jeweiligen Landestanzsport- bzw. Fachverbandes der Ehrenkodex zur Einhaltung der formulierten Ziele unterschrieben wird.

Auch für die Vereinsebene wird empfohlen, den Ehrenkodex von den ehren- und hauptamtlich im Tanzsport Tätigen, die Kinder und Jugendliche betreuen und qualifizieren, unterzeichnen zu lassen.

Als Download finden Sie den » Ehrenkodex des DTV den Sie individuell an Ihren Verein anpassen können.

Quelle: DTV

Jugendschutz im DTV

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Beauftragter Jugendschutz & Ansprechpartner IPG

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